Verkaufsverbot für Thiacloprid tritt in Kraft

Seit Anfang dieser Woche gilt das Verkaufsverbot für zahlreiche „Pflanzenschutzmittel“ mit dem Wirkstoff Thiacloprid aus der Klasse der Neonikotinoide.

 

Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nennt dabei auf seiner Internetseite u.a. folgende Produkte mit den Warennamen: Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei, Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge, Bayer Garten Kombi-Rosen-Schädlingsfrei, Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso, Bayer Garten Rosen-Schädlingsfrei Calypso, Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso, Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan 100ml und ETISSO Schädlings-frei SC.

Thiacloprid steht in der Kritik Bienen und andere Nützlinge zu schädigen. Die Zulassung dieser Mittel wurde bereits im vergangen Jahr widerrufen. Wir raten daher diese Mittel nicht mehr anzuwenden und die Gebinde bei der Schadstoffsammlung kostenfrei entsorgen zulassen.

Vollständige Liste: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/03_Widerrufe/psm_ZugelPSM_widerrufe_node.html